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Worauf Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung achten sollten

Krankenversicherung für Beamte und Anwärter

 

Im öffentlichen Dienst zahlt der Dienstherr (Bund, Länder oder Gemeinden) seinen Mitarbeitern eine Beihilfe zur Krankenversicherung. Damit beteiligt sich der Staat - ähnlich wie der Arbeitgeber bei Angestellten - an den Kosten für Gesundheit und Pflege.

  

Der Zuschuss zur Krankenversicherung beträgt für den Beihilfeberechtigten in der Regel 50 Prozent. Ehepartner ohne eigenes Einkommen erhalten 70 Prozent, bei Kindern beträgt die Beihilfe sogar 80 Prozent.

 

Die staatliche Beihilfe deckt jedoch immer nur einen Teil der Kosten. Den verbleibenden Teil – die so genannten Restkosten – muss der Beihilfe-Empfänger selbst absichern. Dies erfolgt in der Regel durch eine private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV).

 

Bei der Wahl des richtigen PKV-Tarifs für Beihilfeberechtigte sollte man auf einige wichtige Punkte achten. Wie so oft liegen auch hier wichtige Unterschiede im Detail. Maßgeblich sind letzten Endes die Formulierungen in den Versicherungsbedingungen, nicht die hochtrabenden Aussagen in den Hochglanzprospekten der einzelnen Versicherungsunternehmen.

 

Unterschiede am Beispiel von Hilfsmitteln

 

Worauf es im Kleingedruckten ankommt, wollen wir kurz einmal am Beispiel der Hilfsmittel verdeutlichen. Laut Definition sind Hilfsmittel „Gegenstände, die durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen“. Beispiele sind Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle, aber auch Bandagen oder orthopädische Schuhe.

 

Im Hilfsmittelkatalog sind entsprechende Höchstgrenzen definiert, die je nach Tarif sehr unterschiedlich ausfallen können.

 

Beispiel „orthopädische Schuhe“:

Gesellschaft A: „max. 220 EUR pro Kalenderjahr“

Gesellschaft B: „bis zu 2.000 EUR pro Versicherungsjahr“


Beispiel „Krankenfahrstühle“:

Gesellschaft A: „max. 1.300 EUR erstattungsfähig“

Gesellschaft B: „bis zu 15.000 EUR erstattungsfähig, bei medizinisch notwendigen Spezialanfertigungen auch darüber hinaus“

 

Ob ein Tarif viel oder wenig leistet zeigt sich meistens leider erst im Krankheitsfall. Unser Tipp: Informieren Sie sich vorher! Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Ganz wichtig: Die Beihilfeergänzung

 

Es gibt Dinge, die von der Beihilfe nicht oder nicht vollständig übernommen werden (z. B. Kostenübernahme beim Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Sehhilfen oder Kurleistungen). Geregelt ist dies in den Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

 

Um diese Lücken bei der Erstattung zu schließen, gibt es so genannte Beihilfeergänzungstarife. Wie der Name bereits sagt, ergänzen diese zusätzlichen Bausteine die vorhandenen Lücken der staatlichen Beihilfe und verhindern dadurch die Zuzahlung des Versicherten.

 

Auch hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede beim Umfang der Erstattung. Einige Gesellschaften bieten Tarife für Beamte und Anwärter sogar komplett ohne Beihilfeergänzung an, während andere nahezu alles erstatten, was die staatliche Beihilfe verweigert.

 

 

Informieren Sie sich vor Abschluss, ob Ihr Tarif einen entsprechenden Baustein zur Beihilfeergänzung enthält und was dieser leistet. So vermeiden Sie lästige Zuzahlungen und unnötige Bürokratie mit den staatlichen Beihilfestelle.

Wir beraten - Sie entscheiden!


PKV-Tarife für Beamte und Beamtenanwärter gibt es viele. Wir haben uns darauf spezialisiert, für jeden Interessenten den passenden Tarif zu finden. Das machen wir erfolgreich seit 2006 und haben inzwischen fast 10.000 Beamte und Anwärter versichert.

 

Beratung und Service sind bei uns kostenlos und wir garantieren Ihnen, dass Sie einen Tarif nirgendwo günstiger erhalten als bei uns.

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich öffentlicher Dienst und lassen Sie sich zeigen, auf was Sie bei der Wahl des richtigen Tarifes alles achten sollten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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